Unterlagen
Um eine Immobilie zuverlässig bewerten zu können, ist die Prüfung objektspezifischer Unterlagen und eine Ortsbesichtigung erforderlich. Hierbei ist zwischen obligatorischen und ergänzenden Unterlagen wie folgt zu unterscheiden:
Obligatorische Unterlagen
bei unbebauten Grundstücken
- aktueller Grundbuchauszug
- Auszug aus dem Liegenschaftsbuch
- Flurkarte / Lageplan
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Erschließungsbeitragsbescheinigung
- Auskunftsmitteilung der Gemeinde (z.b. zu § 42 Abs. 10 BauGB)
zusätzlich bei bebauten Grundstücken
- Bauzeichnung, Maßstab 1:100
- Objektfotos
- Baubschreibung
- Berechnung des umbauten Raums (Kubatur m³)
- Berechnung der Wohn- und Nutzflächen
- Rohbau- / Gebrauchsabnahmeschein
- Grenzbescheinigung
- Versicherungspolice der Brandversicherung
- Betriebsgenehmigung / Konzessionen
- Auflistung besonderer Betriebseinrichtungen
- Flächen-, Auslastungs- und Umsatzangaben
Ergänzende Unterlagen (je nach Objekt)
- Kaufvertrag
- Bodengutachten / Baugrunduntersuchung / Altlastenverdachtskarte
- Gebäudedaten
- Baukostenaufstellung / evtl. Kostenvoranschlag
- Einheitswertbescheid / Bescheid Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer
- Mietverträge/ Protokolle der Eigentümerversammlung
- ältere Wertermittlungen, Standortanalysen / Branchenberichte
Nachfolgend die download - links für die Beauftragung eines Sachverständigen - Gutachtens:
RSVO Real Estate Management UG Sachverständigenvertrag 04-2018.pdf
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RSVO Real Estate Management UG Haftungsvereinbarung 04.2018.pdf
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Honorartafel 04.2018.pdf
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